
KLASSE B
Voraussetzungen
Mindestalter: 17 Jahre bei BF17, sonst 18 Jahre
frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters darf mit der Ausbildung begonnen werden.
Ausbildung
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- Grundunterricht: 12 Stunden
- Klassenspezifischer Unterricht: 2 Stunden
- Gesamt: 14 Stunden
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
- Landstraßenfahrten: 5 Stunden
- Autobahnfahrten: 4 Stunden
- Nachtfahrten: 3 Stunden
Die Anzahl der Übungsfahrten ist individuell je nach Bedarf des Fahrschülers
Erteilte Fahrerlaubnis
Erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit maximal 9 Sitzplätzen, Krafträder ausgenommen
Anhänger dürfen bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw. in Kombination mit Kraftfahrzeugen bis maximal 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse geführt werden.