KLASSE B

Voraussetzungen

Mindestalter: 17 Jahre bei BF17, sonst 18 Jahre

frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters darf mit der Ausbildung begonnen werden.

Ausbildung

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:

 

  • Grundunterricht: 12 Stunden
  • Klassenspezifischer Unterricht: 2 Stunden
  • Gesamt: 14 Stunden

Mindestumfang der praktischen Ausbildung:

  • Landstraßenfahrten: 5 Stunden
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden
  • Nachtfahrten: 3 Stunden

Die Anzahl der Übungsfahrten ist individuell je nach Bedarf des Fahrschülers

Erteilte Fahrerlaubnis

 

Erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit maximal 9 Sitzplätzen, Krafträder ausgenommen

Anhänger dürfen bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw. in Kombination mit Kraftfahrzeugen bis maximal 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse geführt werden.