
KLASSE B197
Voraussetzungen
Mindestalter: 17 Jahre bei BF17, sonst 18 Jahre
frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters darf mit der Ausbildung begonnen werden.
Ausbildung
Die Ausbildung findet zum größten Teil auf einem Automatikfahrzeug statt. Es werden mindestens 10 Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug absolviert, anschließend erfolgt eine mindestens 15 minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer.
Durch den Nachweis der Schaltkompetenz ist es anschließend weltweit erlaubt mit einem Schaltfahrzeug zu fahren.
Erteilte Fahrerlaubnis
Erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit maximal 9 Sitzplätzen, Krafträder ausgenommen
Anhänger dürfen bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw. in Kombination mit Kraftfahrzeugen bis maximal 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse geführt werden.