KLASSE BF17

Voraussetzungen

Mindestalter: 17 Jahre

frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters darf mit der Ausbildung begonnen werden.

 

Ausbildung

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:

 

  • Grundunterricht: 12 Stunden
  • Klassenspezifischer Unterricht: 2 Stunden
  • Gesamt: 14 Stunden

Mindestumfang der praktischen Ausbildung:

  • Landstraßenfahrten: 5 Stunden
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden
  • Nachtfahrten: 3 Stunden

Die Anzahl der Übungsfahrten ist individuell je nach Bedarf des Fahrschülers

Erteilte Fahrerlaubnis

 

Erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit maximal 9 Sitzplätzen, Krafträder ausgenommen

Anhänger dürfen bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw. in Kombination mit Kraftfahrzeugen bis maximal 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse geführt werden.

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr darf nur mit einer Begleitperson, die mindestens 30 Jahre alt, mindestens 5 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B ist und höchstens 1 Punkt im Verkehrsregister hat, gefahren werden.